RS Vwgh 1997/10/2 95/07/0034

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs7;
FlVfLG Krnt 1979 §27 Abs1;

Rechtssatz

Dem Krnt FlVfLG 1979 kann nicht entnommen werden, daß in einem Fall einer nachträglichen Bewertung einzelner Flächen zwingend auch über sämtliche Fragen einer allfälligen Nachbewertung uno actu entschieden werden müßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070034.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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