RS Vwgh 1997/10/2 95/07/0034

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §39 Abs2;
FlVfGG §3 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §16 Abs1;

Rechtssatz

Bei der nach § 16 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 vorzunehmenden Schätzung der Bewertung von Grundstücken besteht keine absolute Bindung an Erklärungen von Parteien; diese Erklärungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie "übereinstimmend" und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abgegeben wurden. Der Behörde steht aufgrund des Wortlautes diese Bestimmung alternativ die Möglichkeit einer amtlichen Ermittlung zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070034.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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