RS Vwgh 1997/10/3 96/19/1946

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Veröffentlicht am 03.10.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §1 Abs1;
AufG 1992 §1 Abs2 Z2;
AuslBG §1 Abs2 litl;
FrG 1993 §5;

Rechtssatz

Keinesfalls kann aus dem Regelungssystem des § 1 Abs 1 und Abs 2 Z 2 AufenthaltsG 1992 iVm § 1 Abs 2 lit l AuslBG in seiner Fassung vor der Novellierung durch das BGBl Nr 1995/895 abgeleitet werden, daß Fremde, die mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet sind, berechtigt gewesen wären, ohne Aufenthaltsbewilligung oder Sichtvermerk in das Bundesgebiet einzureisen und sich beliebig lange in Österreich aufzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191946.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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