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21/03 GesmbH-RechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH durch einen Fremden sind für den Fall, daß die GmbH mittlerweile in das Stadium der Liquidation getreten ist, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Fremde seine Tätigkeit als Liquidator fortsetzt, bejahendenfalls, ob diesfalls das ausbedungene Geschäftsführergehalt während der Tätigkeit als Liquidator weiter ausbezahlt wird und welche Zeitspanne für die Liquidation der GmbH voraussichtlich erforderlich sein wird. Diese Umstände sind bei der Beurteilung, ob der Unterhalt für die Dauer der beantragten Bewilligung gesichert ist, bzw bei der Prüfung, für welchen Zeitraum die Bewilligung allenfalls zu erteilen ist, zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191950.X03Im RIS seit
02.05.2001