RS Vwgh 1997/10/3 96/19/1950

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Veröffentlicht am 03.10.1997
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Index

21/03 GesmbH-Recht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
GmbHG §89 Abs2;

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH durch einen Fremden sind für den Fall, daß die GmbH mittlerweile in das Stadium der Liquidation getreten ist, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Fremde seine Tätigkeit als Liquidator fortsetzt, bejahendenfalls, ob diesfalls das ausbedungene Geschäftsführergehalt während der Tätigkeit als Liquidator weiter ausbezahlt wird und welche Zeitspanne für die Liquidation der GmbH voraussichtlich erforderlich sein wird. Diese Umstände sind bei der Beurteilung, ob der Unterhalt für die Dauer der beantragten Bewilligung gesichert ist, bzw bei der Prüfung, für welchen Zeitraum die Bewilligung allenfalls zu erteilen ist, zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191950.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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