RS Vwgh 1997/10/10 97/02/0215

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Veröffentlicht am 10.10.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 litb Z15;
StVO 1960 §53 Abs1 Z10;
StVO 1960 §7 Abs5;

Rechtssatz

Ein Lenker, welcher gegen ein Abbiegegebot verstößt, handelt zwar diesem zuwider, aber nicht dem Gebot des § 7 Abs 5 StVO (betreffend das Befahren in der angezeigten Fahrtrichtung), wenn am Orte des Einbiegens kein Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angebracht ist, zumal das Gebotszeichen nach § 52 lit b Z 15 StVO nicht auf das Bestehen einer Einbahn zurückgeführt werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020215.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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