Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Geht aus der Bescheidbegründung klar hervor, daß die Behörde die Verwirklichung des Sichtvermerksversagungsgrundes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 angenommen hat, so belastet der Umstand, daß sie diese Bestimmung nicht auch im Spruch ihres Bescheides anführte, letzteren nicht mit Rechtswidrigkeit (Hinweis E 4.5.1994, 94/18/0070).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191693.X01Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009