RS Vwgh 1997/10/22 97/12/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
B-VG Art81b Abs1 litb;
LDG 1984 §26;
LDG 1984 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0177 3

Stammrechtssatz

Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht des Beamten besteht aber lediglich darin, daß nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120132.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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