RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0036

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1 lita;
EStG 1972 §37 Abs2 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/14/0140 3

Stammrechtssatz

Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs 1 und § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1972 nötigen Zusammenstellung in einem Veranlagungsjahr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130036.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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