RS Vwgh 1997/10/23 97/07/0114

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/17 90/07/0005 5 VwSlg 13200 A/1990

Stammrechtssatz

Die Einbringung von Abwässern in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage ist gemäß § 32 Abs 4 WRG bewilligungsfrei, wenn ein Regelfall vorliegt. Ein solcher ist, wie aus dem zweiten Satz dieser Bestimmung hervorgeht, dann anzunehmen, wenn die wasserrechtliche Bewilligung des Kanalisationsunternehmens zur Einbringung in den Vorfluter weder überschritten noch die Wirksamkeit vorhandener Reinigungsanlagen beeinträchtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070114.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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