RS Vwgh 1997/10/23 97/07/0036

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1995/04/05 94/01/0373 1

Stammrechtssatz

Verlangt ein Rechtsanwalt einige Zeit vor Bescheiderlassung Einsicht in den Verwaltungsakt, so stellt dies keine Berufung auf eine ihm erteilte Vollmacht iSd § 10 Abs 1 AVG dar. Der Bescheid durfte somit dem Bf persönlich zugestellt werden.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070036.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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