RS Vwgh 1997/10/23 97/07/0084

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19;
AVG §41 Abs1;
AVG §52;
AVG §56;
AVG §73 Abs2;

Rechtssatz

Über einen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, auf Ladung der Parteien und auf Beiziehung von Sachverständigen durch die Parteien (hier als Nachbarn einer Anlage) ist nicht mit Bescheid abzusprechen. Aus diesem Grunde ist ein diesbezüglicher Devolutionsantrag der Parteien zurückzuweisen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtParteistellung ParteienantragAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070084.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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