RS Vwgh 1997/10/27 96/10/0108

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

70/06 Schulunterricht
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z3;
SchBeihG 1983 §2 Abs4;
SchUG 1986 §27 Abs2;

Rechtssatz

§ 27 Abs 2 SchUG versteht unter einer freiwilligen Wiederholung die Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler, der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100108.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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