Index
DE-10 Verfassungsrecht DeutschlandNorm
GG-D 1949;Rechtssatz
Da das Delikt des Verstoßes gegen die Auskunftspflicht aufgrund einer Lenkerauskunftsanfrage gem § 1a Wr ParkometerG im Inland verwirklicht (Hinweis E 24.2.1997, 97/17/0019-0021) wird, ist die Strafbefugnis durch die nach den österreichischen Gesetzen dafür in Betracht kommende Behörde gegeben. Der Bestrafung des Auskunftspflichtigen steht auch das von ihm dem Verfassungsrecht der BRD entnommene Verbot des Zwanges zur Selbstbezichtigung nicht entgegen, weil von den österreichischen Strafbehörden im Rahmen der ihnen hier zustehenden Strafhoheit nach dem Territorialitätsprinzip deutsches Verfassungsrecht nicht anzuwenden ist.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170425.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.09.2017