RS Vwgh 1997/10/27 96/17/0425

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

DE-10 Verfassungsrecht Deutschland
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

GG-D 1949;
KFG 1967 §103 Abs2;
ParkometerG Wr 1974 §1a;
VStG §2 Abs1;
VStG §2 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Da das Delikt des Verstoßes gegen die Auskunftspflicht aufgrund einer Lenkerauskunftsanfrage gem § 1a Wr ParkometerG im Inland verwirklicht (Hinweis E 24.2.1997, 97/17/0019-0021) wird, ist die Strafbefugnis durch die nach den österreichischen Gesetzen dafür in Betracht kommende Behörde gegeben. Der Bestrafung des Auskunftspflichtigen steht auch das von ihm dem Verfassungsrecht der BRD entnommene Verbot des Zwanges zur Selbstbezichtigung nicht entgegen, weil von den österreichischen Strafbehörden im Rahmen der ihnen hier zustehenden Strafhoheit nach dem Territorialitätsprinzip deutsches Verfassungsrecht nicht anzuwenden ist.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170425.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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