RS Vwgh 1997/10/27 97/10/0074

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/26 96/10/0183 2

Stammrechtssatz

Daß die Beh als einen untergeordneten Aspekt der Beweiswürdigung auch auf die Vorstrafen der Beschuldigten Bedacht genommen hat, bedeutet nicht, daß diese damit zum Tatbestandsmerkmal geworden wären, das bei der Strafbemessung wegen des Doppelverwertungsverbotes nicht gewertet werden dürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997100074.X04

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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