RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0224

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Die Qualifikation einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn ist nicht auf Unternehmen bestimmter Rechtsform beschränkt bzw können hievon sowohl Körperschaften des Privatrechts als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften betroffen sein (Hinweis E 3.11.1983, 83/15/0126; E 19.10.1987, 86/15/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140224.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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