RS Vwgh 1997/10/28 95/08/0293

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs1;
ASVG §3 Abs2 litd;
ASVG §3 Abs3;
ASVG §30 Abs2;

Beachte

Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;

Rechtssatz

Für eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist eine gewöhnliche Inlandsbeschäftigung (anders als in § 44 Abs 1 IPR-Gesetz) nicht Voraussetzung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die betroffenen Arbeitnehmer verpflichtet gewesen sind, auch im Inland für denselben Arbeitgeber tätig zu sein, sondern auf die Frage der vorübergehenden oder der dauernden Auslandsbeschäftigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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