RS Vwgh 1997/10/28 97/08/0429

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §253 Abs1;
ASVG §253 Abs3;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Alterspension ist dann unzulässig, wenn der ASt im Bezug einer der in § 253 Abs 3 ASVG genannten Leistungen steht, dh eine solche Leistung durch Bescheid oder Urteil zuerkannt oder durch einen gerichtlichen Vergleich entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080429.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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