RS Vwgh 1997/10/28 95/08/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs1;
ASVG §3 Abs2 litd;
ASVG §3 Abs3;
ASVG §30 Abs2;

Beachte

Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob bei einer Entsendung das Schwergewicht der Beschäftigung im Inland liegt, kann nicht auf die Verhältnisse vorher oder nachher, sondern nur auf jene während der Auslandsbeschäftigung ankommen. Für die Auffassung, sozialversicherungsrechtlich sei nur dann eine Entsendung anzunehmen, wenn die Dauer der Inlandsbeschäftigung beim selben Arbeitgeber überwiegt, fehlt jeder Ansatzpunkt im Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten