RS Vwgh 1997/10/28 95/08/0293

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs1;
ASVG §3 Abs2 litd;
ASVG §3 Abs3;
ASVG §30 Abs2;

Beachte

Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;

Rechtssatz

Eine zeitlich befristete oder sonst vorübergehende Beschäftigung im Ausland kann - sofern sie die gemäß § 3 Abs 2 lit d ASVG höchstzulässige Dauer nicht überschreitet - nicht als dauernde Auslandsbeschäftigung angesehen werden. Dieser - unter der Bezeichnung "Ausstrahlungsprinzip" anerkannte - Grundsatz ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus der historischen Entwicklung (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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