RS Vwgh 1997/10/29 96/09/0052

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §16;
VStG §19 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Hat die belBeh richtigerweise für jeden bestraften Ausländer eine eigene Strafe verhängt, ist daher auch gem § 16 VStG eine eigene Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090052.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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