RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0405

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/23 97/20/0019 4

Stammrechtssatz

Als Voraussetzung des Waffenverbotes bedarf es nicht der Befürchtung, es könnte auch ohne Vorliegen einer Ausnahmesituation zum Mißbrauch einer Waffe kommen (hier hält der Bf der Verhängung des Waffenverbots entgegen, es habe sich bei dem ihm nachgewiesenen Gewaltexzeß von besonderer Brutalität um einen "Ausnahmefall" gehandelt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200405.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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