RS Vwgh 1997/11/12 97/16/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1997
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Index

L52004 Musikschule Oberösterreich
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Norm

GebG 1957 §2 Z2;
MusikschulG OÖ 1977 §1 Abs1;
MusikschulG OÖ 1977 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Errichtung von Amtsräumen und Schulräumen für Einrichtungen nach dem OÖ MusikschulG 1977 gehört im Hinblick auf den darin enthaltenen gesetzlichen Auftrag in den Bereich des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0067, VwSlg 6240 F/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160027.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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