RS Vwgh 1997/11/13 97/07/0149

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Veröffentlicht am 13.11.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Als Abänderung im Sinne des § 38 Abs 1 WRG ist auch die gänzliche oder die teilweise Entfernung der in dieser Bestimmung angeführten Einrichtungen anzusehen (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0071).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070149.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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