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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 5Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit ist bei Vorliegen eines nicht besserungsfähigen gesundheitlichen Gebrechens auch zu untersuchen, ob durch die weitere konkrete Dienstleistung für den Beamten real die Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Gesundheitszustandes) gegeben ist oder durch die Dienstleistung eine objektiv unzumutbare Unbill (zB dauernde wesentliche Schmerzen) gegeben wäre (Hinweis E 18.12.1991, 90/12/0272).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120343.X01Im RIS seit
20.11.2000