RS Vwgh 1997/11/24 95/10/0257

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/01 90/10/0005 1 (hier: Rodung zum Zweck erleichterten Maschineneinsatzes auf einem Acker mit Restwaldfläche beantragt, keine Bewilligung, Abweisung)

Stammrechtssatz

Zu den Mängeln der Agrarstruktur gehört das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Verkehrserschließung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke (vgl § 1 Abs 2 Z 1 des Gesetzes über die Zusammenlegung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke - ZLG 1971, LGBl für die Steiermark Nr 32). Die Einräumung eines Bringungsrechtes iSd §§ 1 und 2 GSLG Stmk stellt eine Maßnahme zur Beseitigung eines solchen Strukturmangels und daher eine Agrarstrukturverbesserung iSd § 17 Abs 3 ForstG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995100257.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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