RS Vwgh 1997/11/24 97/09/0098

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
StPO 1975 §252;
VStG §23;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG sind nicht die Bestimmungen der StPO, sondern jene des VStG anzuwenden; eine analoge Anwendung des § 252 StPO ist ausgeschlossen.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997090098.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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