RS Vwgh 1997/11/24 93/17/0063

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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L34009 Abgabenordnung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
LAO Wr 1962 §146 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Gem § 146 Abs 2 Wr LAO ist die Abgabenbehörde verpflichtet, im Spruch des Bescheides über die Festsetzung der Abgabe (hier Anzeigenabgabe) nach Abgabenzeiträumen (Fälligkeiten) zu differenzieren. Eine Verletzung dieser Verfahrensvorschrift führt nur im Fall der Wesentlichkeit im Rahmen des Beschwerdepunktes zu einer Aufhebung des bekämpften Bescheides gem § 42 Abs 2 Z 3 VwGG (Hinweis E 30.11.1984, 84/17/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170063.X03

Im RIS seit

10.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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