RS Vwgh 1997/11/24 97/10/0069

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs2 Z1;
VwGG §48 Abs2 Z2;

Rechtssatz

In einem Fall, in dem die belBeh auch in einem Parallelverfahren vor dem VwGH betreffend einen einzigen, verschiedene Materien behandelnden Bescheid der belBeh eine Gegenschrift mit identem Inhalt erstattet hat, da die in beiden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu lösenden Fragen dieselben waren, gebührt ein Schriftsatzaufwand nur einmal (Hinweis E 3.7.1991, 90/03/0141-0144; E 10.12.1991, 91/05/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997100069.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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