RS Vwgh 1997/11/25 97/14/0130

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;
BAO §85 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997140130.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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