RS Vwgh 1997/11/26 95/03/0075

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Veröffentlicht am 26.11.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc;
VStG §6;

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 lit c StVO läßt der Einwand des Vorranges der ärztlichen Hilfeleistung gegenüber dem Beifahrer keine dem § 6 VStG unterstellbare Situation annehmen, weil (hier) im städtischen Gebiet ein rasches Eintreffen eines Rettungswagens zum Zweck der ersten medizinischen Versorgung und des Transportes eines Verletzten in ein Krankenhaus erwartet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030075.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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