RS Vwgh 1997/11/28 AW 97/19/1202

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Veröffentlicht am 28.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Auskunftspflicht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1;
AVG §35;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/08/11 AW 93/02/0035 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes -

Der Umstand allein, daß die Geldstrafe möglicherweise im Ergebnis zu Unrecht eingehoben wird, vermag für sich allein einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf nicht zu begründen, weil gegebenenfalls der Geldbetrag an den Bf zurückzuzahlen sein wird.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997191202.A02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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