RS Vwgh 1997/11/28 96/19/2951

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Veröffentlicht am 28.11.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §8;
AufG 1992 §6 Abs2;
FrG 1993 §36 Abs2;
FrG 1993 §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/24 96/19/3402 2

Stammrechtssatz

Daß ein Fremder im Fall einer Abschiebung in einen bestimmten Staat mit lebensbedrohender Verfolgung zu rechnen hätte, hindert die Anwendung des § 6 Abs 2 AufenthaltsG 1992 nicht. Das Vorliegen solcher Umstände kann nicht hier, sondern könnte etwa in einem Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 8 AsylG 1991 oder in Verfahren nach § 36 Abs 2, § 54 FrG 1993 geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996192951.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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