Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/24 96/19/3402 2Stammrechtssatz
Daß ein Fremder im Fall einer Abschiebung in einen bestimmten Staat mit lebensbedrohender Verfolgung zu rechnen hätte, hindert die Anwendung des § 6 Abs 2 AufenthaltsG 1992 nicht. Das Vorliegen solcher Umstände kann nicht hier, sondern könnte etwa in einem Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 8 AsylG 1991 oder in Verfahren nach § 36 Abs 2, § 54 FrG 1993 geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996193132.X04Im RIS seit
02.05.2001