RS Vwgh 1997/12/10 97/03/0245

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43;
StVO 1960 §98 Abs3;

Rechtssatz

Unter "Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs" gem § 98 Abs 3 zweiter Satz StVO sind solche zu verstehen, für die es keiner Verordnung gem § 43 StVO bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030245.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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