RS Vfgh 1996/11/25 B1802/96

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Veröffentlicht am 25.11.1996
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Index

40 Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
ZustellG §7

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen zwei dem Einschreiter nach bereits erfolgter Bestellung eines Sachwalters zugestellte Bescheide mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes

Rechtssatz

Eine rechtswirksame Zustellung fand nicht statt, zumal dem Sachwalter die Schriftstücke auch nicht später tatsächlich zugekommen sind, demgemäß die Heilung eines Zustellmangels nach §7 ZustellG nicht erfolgt ist. Von einer Bescheiderlassung im Rechtssinn kann sohin nicht gesprochen werden.

Entscheidungstexte

  • B 1802/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.11.1996 B 1802/96

Schlagworte

Zustellung, Bescheiderlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B1802.1996

Dokumentnummer

JFR_10038875_96B01802_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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