Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §19 Abs2;Rechtssatz
Ein gerechtfertigtes Interesse an der Erweiterung einer Waffensammlung kann nur dann angenommen werden, wenn sämtliche, im Besitz des Bf befindliche Waffen gemäß § 19 Abs 2 WaffG vom sachlich begründeten Zweck der Waffensammlung erfaßt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200170.X02Im RIS seit
07.06.2001