RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0142

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Liegen die Voraussetzungen für ein Waffenverbot vor, so ist dieses in Ansehung des Ausmaßes, in dem der Bf noch nach der Verhängung des Waffenverbotes an dem ihm nunmehr untersagten Besitz von Waffen festhielt, ungeachtet der Bedrohungen, welchen der Bf angab, ausgesetzt zu sein, zu verhängen (Hinweis E 20.2.1985, 85/01/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200142.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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