RS Vwgh 1997/12/16 96/05/0156

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Bindungswirkung entfaltet die das aufhebende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes tragende Rechtsanschauung, das ist neben dem Tenor des Erkenntnisses auch dessen Begründung, wobei sich diese Bindungswirkung auf alle Verwaltungsbehörden erstreckt (vgl. hiezu Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, Seite 186 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050156.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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