RS Vwgh 1997/12/16 97/09/0084

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a Abs2 idF 1995/257;
BHZÜV 1995 §1 Z3 lita;
BHZÜV 1995 §1 Z3 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/23 96/09/0391 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 1 Z 3 BHZÜV 1995 müssen zwei Voraussetzungen KUMULATIV

erfüllt sein:

1) Eine besondere Qualifikation des Ausländers in bezug auf die beantragte Beschäftigung (besondere Ausbildung, spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten oder besondere Erfahrung) - subjektive, weil in der Person des beantragten Ausländers gelegene Komponente - UND

2) ein gesamtwirtschaftliches Interesse an der Beschäftigung des solcherart qualifizierten Ausländers (objektive Komponente; Hinweis E 8.2.1996, 95/09/0295).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997090084.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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