RS Vwgh 1997/12/16 96/09/0149

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BDG 1979 §108 Abs2;

Rechtssatz

Die Verpflichtung der Behörde iSd § 108 BDG 1979, an den Rechtsvertreter zuzustellen, kann sich begrifflich erst auf einen Zeitpunkt beziehen, in dem der Rechtsvertreter auch in diesem - erst durch Zustellung der Disziplinaranzeige eingeleiteten - Verfahren zur Vertretung berufen (bevollmächtigt) wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090149.X02

Im RIS seit

28.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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