RS Vwgh 1997/12/16 93/14/0023

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §29 Z1;

Rechtssatz

Wiederkehrende Bezüge, die als sonstige Einkünfte mit der Rechtsfolge des § 29 EStG verknüpft werden sollen, setzen voraus, daß die einzelnen Leistungen auf einen einheitlichen Verpflichtungsgrund und einen einmaligen Entschluß des Zuwendenden zurückgehen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage, 505).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140023.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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