RS Vwgh 1997/12/17 97/21/0413

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs1;
AVG §67c Abs3;

Rechtssatz

Die Nichterfüllung oder Teilerfüllung eines zu Unrecht erteilten Verbesserungsauftrags kann nicht die Sanktion des § 67c Abs 3 AVG nach sich ziehen. (Hier: Der Verbesserungsauftrag betrifft Angaben, die der Beh ohnehin bekannt sind.)

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997210413.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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