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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrG 1993 §85 Abs2;Rechtssatz
Die Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung zum Zweck des Absehens von einer Festnahme ist rechtswidrig, wenn die Festnahme rechtswidrig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997210413.X04Im RIS seit
20.11.2000