RS Vwgh 1997/12/17 97/21/0413

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §85 Abs2;
VStG §37a Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung zum Zweck des Absehens von einer Festnahme ist rechtswidrig, wenn die Festnahme rechtswidrig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997210413.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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