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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/15 92/13/0274 2Stammrechtssatz
Ein Aktenvermerk ist zwar als Beweismittel nach den allgemeinen Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen, ist aber dem Abgabepflichtigen gemäß § 183 Abs 4 BAO vorzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150259.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018