RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/15 92/13/0274 2

Stammrechtssatz

Ein Aktenvermerk ist zwar als Beweismittel nach den allgemeinen Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen, ist aber dem Abgabepflichtigen gemäß § 183 Abs 4 BAO vorzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150259.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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