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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO ist nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0064; E 8.3.1994, 90/14/0192). Tatsachen und Beweismittel kommen iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervor, wenn sie der für die zur Abwicklung eines bestimmten Verfahrens berufenen Organisationseinheit der Behörde noch nicht bekannt gewesen sind (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2937; Ritz, BAO-Kommentar, § 303 Tz 14).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997150040.X01Im RIS seit
20.11.2000