RS Vwgh 1997/12/18 97/15/0040

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO ist nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0064; E 8.3.1994, 90/14/0192). Tatsachen und Beweismittel kommen iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervor, wenn sie der für die zur Abwicklung eines bestimmten Verfahrens berufenen Organisationseinheit der Behörde noch nicht bekannt gewesen sind (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2937; Ritz, BAO-Kommentar, § 303 Tz 14).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150040.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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