RS Vwgh 1997/12/18 97/09/0331

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E2D Assoziierung Türkei
E2D E02401013
E2D E05204000
E2D E11401020
E6J
10/07 Verwaltungsgerichtshof
59/04 EU - EWR

Norm

11992E177 EGV Art177;
11997E234 EG Art234 impl;
61977CJ0106 Simmenthal 2 VORAB;
61988CJ0143 Zuckerfabrik Süderdithmarschen Soest VORAB;
61989CJ0213 Factortame VORAB;
61993CJ0465 Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH VORAB;
61995CJ0334 Krüger VORAB;
61995CJ0351 Kadiman VORAB;
61997CJ0329 Ergat VORAB;
61997CJ0340 Ömer Nazli VORAB;
61998CJ0065 Eyüp VORAB;
ARB1/80 Art6;
ARB1/80 Art7;
EURallg;
VwGG §38a;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 98/0015 * EuGH-Zahl: C-65/98 Eyüp * EuGH-Entscheidung:EuGH 61998CJ0065 22. Juni 2000 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2000/09/0116 E 28. September 2000 VwSlg 15502 A/2000

Rechtssatz

Der VwGH hat folgenden Beschluß gefaßt:

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird nach Art 177 EGV das Ersuchen um Vorabentscheidung folgender Fragen vorgelegt:

1) Ist der Begriff des Familienangehörigen nach Art 7 Satz eins AssozRat Beschluß über die Entwicklung der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei dahingehend auszulegen, daß auch der Lebensgefährte (in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne formelles Eheband) eines türkischen Arbeitnehmers diese tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt?

2) Wenn ein Lebensgefährte nicht als Familienangehöriger anzusehen ist:

Ist Art 7 Satz eins AssozRat Beschluß 1/80 dahin auszulegen, daß zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen zwischen dem türkischen Arbeitnehmer und dem Familienangehörigen das formelle Eheband in der Dauer von fünf Jahren ununterbrochen bestehen muß, oder ist es auch zulässig, daß Zeiten des Bestandes eines formellen Ehebandes mit demselben Ehepartner durch Zeiten einer mehrjährigen Lebensgemeinschaft unterbrochen sind?

3) Ist Art 7 Satz eins zweiter Gedankenstrich AssozRat Beschluß 1/80 dahin auszulegen, daß die formelle Auflösung des Ehebandes (etwa durch Ehescheidung) mit dem türkischen Arbeitnehmer die bis zu diesem Zeitpunkt zurückgelegten zeitlichen Voraussetzungen als Familienangehöriger zum Erlöschen bringt?

4) Ist es gemeinschaftsrechtlich geboten, die sich aus Art 6 und 7 AssozRat Beschluß 1/80 in einem Mitgliedstaat (mit unmittelbarer Wirkung) ergebenden Rechte des darin umschriebenen Personenkreises im Einzelfall durch Gewährung von vorläufigem Rechtschutz in der Form positiver (gestaltender) einstweiliger Anordnungen zu sichern?

5) Im Falle der Bejahung von Frage 4:

Sind auf Gemeinschaftsrecht beruhende positive (gestaltende) einstweilige Anordnungen dahin, daß im Einzelfall (einer antragstellenden und sich auf Rechte nach Art 6 und 7 AssozRat Beschluß 1/80 berufenden Partei) das Bestehen der beantragten Assoziationsfreizügigkeit für die Dauer eines Verfahrens vor der zuständigen Verwaltungsbehörde vor dem die Entscheidung dieser Behörde nachprüfenden Gericht oder des Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über ein Ersuchen um Vorabentscheidung bis zur endgültigen Rechtsschutzgewährung vorläufig als bestehend festgestellt wird, zur Abwendung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens notwendig und ist ein derartiger Schaden darin zu erblicken, daß eine bindende Feststellung über das Bestehen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Assoziationsfreizügigkeit im Einzelfall nicht unmittelbar, sondern zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird?

Gerichtsentscheidung

EuGH 61995CJ0351 Kadiman VORAB;
EuGH 61977CJ0106 Simmenthal 2 VORAB;
EuGH 61993CJ0465 Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH VORAB;
EuGH 61988CJ0143 Zuckerfabrik Süderdithmarschen SoesT VORAB;
EuGH 61989CJ0213 Factortame VORAB;
EuGH 61995CJ0334 Krüger VORAB;
EuGH 61997CJ0329 Ergat VORAB;
EuGH 61997CJ0340 Ömer Nazli VORAB;

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht vorläufige Aussetzung der Vollziehung provisorischer Rechtsschutz EURallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997090331.X01

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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