RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0083

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §11;
StGB §12;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0084

Rechtssatz

Der sonstige Beitrag zur Tat iSd § 11 FinStrG muß zu dieser in ihrer individuellen Erscheinungsform in einer kausalen Beziehung stehen; jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (Hinweis E 23.9.1982, 81/15/0076, 0078, 0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160083.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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