RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0151

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 4

Stammrechtssatz

So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG

(Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch

für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde, oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160151.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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