RS Vwgh 1997/12/18 96/11/0035

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Ein Überholen mehrerer Fahrzeuge im Bereich einer unübersichtlichen Linkskurve und ohne genügend Platz für ein gefahrloses Überholen bei gleichzeitigem beträchtlichen Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen stellt ein Verhalten dar, das an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, führt doch ein derartiges Verhalten nach allgemeiner Erfahrung häufig zu schweren Unfällen. Es ist, was seine Gefährlichkeit und Verwerflichkeit anlangt, jedenfalls dem in § 66 Abs 2 lit f KFG angeführten Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110035.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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