RS Vwgh 1997/12/22 97/17/0348

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1997
beobachten
merken

Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
B-VG Art18 Abs2;
ParkometerG Wr 1974 §1;
StVO 1960 §25 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Bei dem Vorbringen des Beschuldigten, daß die AbgBeh es unterlassen habe, die "im Bereich der Bundeshauptstadt Wien verordnete ... Kurzparkzone" im Hinblick auf Mängel in der Bechlußfassung zu überprüfen, handelt es sich um einen unzulässigen Erkundungsbeweis, weil der Beschuldigte keinerlei konkrete - auch allenfalls laienhaft formulierte - Vorbringen erstattet, sondern nur eine bloße Vermutung äußert (hier Bestrafung nach § 1 Abs 2 Wr ParkometerG).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170348.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten